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Finanzieller und strategischer Anschub für KI-Projekte

Für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz und Prozessautomatisierung gibt es nach wie vor wenige Blaupausen und Best Practices für Medienunternehmen. Die rasche technologische Entwicklung erfordert noch viel Raum für Experimente und Strategieentwicklungen.  

Für die Entwicklung dieser Best Practices und Strategieentwicklungen stellen wir im Rahmen unseres Förderprogramms „Media Innovation“ insgesamt 430.000 Euro zur Verfügung:

  • Bis zu 365.000 Euro fließen anteilig in KI-Projekte von NRW-Medienunternehmen (Media Innovation Förderprogramm),
  • mit 65.000 Euro fördern wir strategische Beratungsleistugen zur Einbindung von KI (Media Innovation Förderung strategischer KI-Beratung).

Bei Fragen zum Programm melde dich gerne direkt bei Dunja Schnäbelin oder Hanna Jo vom Hofe.

Aktuell ist keine Bewerbung möglich. Die letzte Bewerbungsphase ist am 21. Juni 2024 abgelaufen.

Die Projekte 2024

Diese sieben Unternehmen werden bei der Umsetzung konkreter Projekte gefördert:

Diese beiden Unternehmen lassen sich strategisch zu KI beraten:

Das fördern wir

Unser Ziel ist es, Innovationen im Mediensektor zu initiieren und zu fördern – von experimentellen, kleineren Initiativen über Kooperationen bis hin zu größeren Projekten, die zur Medienvielfalt in Nordrhein-Westfalen beitragen und dauerhaft markt- und überlebensfähig sind. 

Für das Programm Media Innovation bewerben können sich Medienunternehmen und fortgeschrittene Startups mit auf NRW bezogenen Projekten. Die Förderung der strategische KI-Beratung richtet sich besonders an Leitungsebenen in Unternehmen.  

Die Innovationsförderung mit dem Media Innovation Programm bietet je nach Bedarf finanzielle sowie strategische Unterstützung: Es unterstützt Medienunternehmen zum einen bei der Einführung von KI-Technologie, indem es die Umsetzung konkreter Projekte fördert (Media Innovation Förderprogramm) und zum anderen indem es Förderung für strategische Beratungsleistungen zur Implementierung von KI zur Verfügung stellt (Media Innovation Förderung strategischer KI-Beratung). 

Das erwarten wir

Mitbringen müsst ihr entweder das Ziel eine nachhaltige Strategie zum KI-Einsatz in eurem Medienunternehmen zu entwickeln oder ein konkretes KI-Projekt, dass ihr entwickeln wollt. Die Schwerpunkte der eingereichten Projekte können vielseitig sein und von der Entwicklung personalisierten Contents über Automatisierung von Arbeitsprozessen bis hin zu Recruiting-Prozessen zur Fachkräftegewinnung reichen. 

Wir möchten Innovationen fördern und vorantreiben. Innovation bedeutet aber in verschiedenen Märkten und Unternehmen unterschiedliche Dinge, und das berücksichtigen wir bei der Prüfung der Bewerbungen. Zentral ist, dass das, was ihr vorhabt, in eurer jeweiligen Organisation als neu verstanden wird.  

Im Gegenzug erwarten wir von euch, dass ihr nachweist, dass das Fördergeld im Sinne der Projektidee oder des Beratungsziels verausgabt wurde und du an den geplanten gemeinsamen Terminen teilnimmst. Dein Projekt bleibt dein Projekt. Aber wir fühlen uns als öffentliche Einrichtung auch der Öffentlichkeit verpflichtet – wir freuen uns, wenn du deine Learnings, Erkenntnisse und Erfahrungen mit der Medienbranche und Gleichgesinnten teilst. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind davon selbstverständlich ausgenommen. 

Zeitplan

Die Projektlaufzeit beträgt bis zu acht Monate von August 2024 bis März 2025.

  • 21. Juni 2024 um 23.59 Uhr: Bewerbungsfrist
  • Anfang Juli 2024: Auswahl durch Experten- und Expertinnen-Beirat
  • August 2024: Bekanntgabe der geförderten Projekte
  • Ende September 2024: Kick-off-Veranstaltung (digital)

 

Bisher geförderte Projekte

Diese sechs Innovationsprojekte haben wir in der letzten Runde des Programms Media Innovation gefördert:

Unser Beirat

Ein mit unabhängigen Expertinnen und Experten besetzter Beirat wird empfehlen, welche Projekte gefördert werden sollten. Entscheidend sind die Qualifikation und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber, die Qualität und Überzeugungskraft des Projekts, das Innovationspotential sowie der Mehrwert für den Medienstandort NRW. Die Personen des Beirats werden wir an dieser Stelle bekanntgeben.

FAQ

Solltest du noch weitere Fragen haben, helfen Dir unsere FAQ weiter.

Für wen ist das Programm gedacht?

Unser Ziel ist es, Innovationen im Mediensektor zu initiieren und zu fördern – von experimentellen kleineren Initiativen über Kooperationen bis hin zu größeren Projekten, die zur Medienvielfalt in NRW beitragen und dauerhaft markt- und überlebensfähig sind. Zielgruppe unserer Förderung sind kleine und große Medienunternehmen sowie fortgeschrittene Startups*also bestehende Marktteilnehmer wie Radiosender, Medienhäuser, Vermarkter, Plattformen oder (junge) Mediengründungen an den Schnittstellen von Content, Technologie und Distribution. 

*Ihr habt euer Unternehmen bereits gegründet, genügend Feedback von potenziellen Nutzer*innen eingesammelt und euer Geschäftsmodell steht? Super, ihr seid bei uns richtig! 

Wie innovativ muss unser Projektvorhaben sein?

Innovation bedeutet in verschiedenen Märkten unterschiedliche Dinge, und das berücksichtigen wir bei der Prüfung der Bewerbungen. Zentral ist, dass das, was ihr vorhabt, in eurer jeweiligen Organisation als neu verstanden wird. Was in der Medienbranche oder der Tech-Welt als innovativ gilt, ist dagegen zweitrangig.  

Die Projekte können von der Entwicklung personalisierten Contents über die Automatisierung von Arbeitsprozessen bis hin zu Recruiting-Konzepten zur Fachkräftegewinnung alle Themen betreffen, mit denen Medienschaffende aktuell konfrontiert sind. Ein besonderer Bedarf am Markt besteht gegenwärtig beim Thema Prozessautomatisierung und Künstliche Intelligenz. Daher fördern wir ausschließlich Projektvorhaben mit einem dieser Schwerpunkte. 

Wo muss der Standort unseres Unternehmens bzw. unseres Startups sein?

Das Media Innovation Förderprogramm richtet sich an Medienunternehmen und fortgeschrittene Startups aus Nordrhein-Westfalen bzw. mit auf Nordrhein-Westfalen bezogenen Projekten. 

Was ist, wenn der Standort unseres Unternehmens bzw. unseres Startups nicht in NRW ist? 

Grundsätzlich sollte euer Projekt dem Medienstandort NRW zugutekommen. Das bedeutet: Wenn sich eure Zielgruppe – ob Nutzer*in oder Medienhaus – in NRW befindet und/oder ihr vorhabt ein auf NRW bezogenes Projekt umzusetzen, passt euer Vorhaben zu unserem Förderprogramm, auch wenn der Unternehmenssitz nicht NRW ist. 

Ihr habt auch ein Förderprogramm zur strategischen KI-Beratung ausgeschrieben. Dürfen wir uns nur auf ein Programm bewerben?

Eine Bewerbung auf beide Fördermaßnahmen ist möglich. Bitte beachtet dafür, dass ihr hierfür jeweils einen Bewerbungsantrag stellen müsst. 

Muss ich schon alle Teammitglieder benennen können?

In den acht Monaten geht es darum direkt loszulegen und euer Projektvorhaben in die Tat umzusetzen. Ein wichtiger Faktor für den Erfolg ist die Zusammensetzung eures Teams. Deshalb ist es für uns wichtig, von Anfang an alle Mitglieder und deren Funktion zu kennen.

Warum sollen wir unsere Erkenntnisse mit anderen teilen?

Das Programm dient auch der Vernetzung und Kooperation und soll zum Austausch im innovativen Medienmarkt beitragen. Über das Teilen der Learnings des Programms kann die ganze Branche viel von euch lernen. Deshalb ist das Teilen eurer Erkenntnisse so wichtig! Natürlich betrifft das nur die im Rahmen des Programms erarbeiteten Ergebnisse, keine strategisch sensiblen Interna eures Unternehmens.

Welche Unterstützung erhalten wir und was bedeutet das genau mit der Eigenbeteiligung?

Wir stellen für die Förderung zukunftsorientierter Projekte insgesamt bis zu 320.000,- EUR bereit. Die Fördersumme einzelner Projekte richtet sich nach dem in der Projektkalkulation aufgestellten Bedarf. Wir können uns anteilig bis zu einer Höhe von 70 % der gesamten Projektkosten, im Sinne einer Anschubfinanzierung, beteiligen. Die Mittel werden in Form einer Finanzierung der Projektkosten (Sach- und Personalkosten) gewährt. Die verbleibenden 30 % müssen durch das Projektteam erbracht werden. 

Wie ausgereift muss unser Projektvorhaben sein?

Der Status der Umsetzung eines Projekts zum Zeitpunkt der Antragstellung ist offen. Es können ausgearbeitete und als plausibel realisierbar dargestellte Konzepte genauso wie die signifikante Weiterentwicklung bzw. Ausweitung existierender Lösungen oder Projekte gefördert werden. Wesentlich dabei sind die Ziele, die durch die Förderung erreicht werden sollen und wie diese in die langfristige Strategie eingebunden sind.

Müssen wir verpflichtend an allen Veranstaltungen teilnehmen?

Ja, die Veranstaltungen sind für alle Teammitglieder verpflichtend. Dazu zählen unter anderem der Onboarding-Day sowie der finale Demo Day.

Für wen ist das Programm gedacht?

Die KI-Beratung richtet sich in erster Linie an Geschäftsführungen von Medienunternehmen und fortgeschrittenen Startups aus Nordrhein-Westfalen, die Vorhaben müssen auch maßgeblich von diesen initiiert und koordiniert werden.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Strategieentwicklungen, die nachhaltig und dennoch anpassungsfähig sind und auf Innovation zielgerichtet reagieren können bzw. diese hervorbringen. Ziel ist vor allem die Entwicklung von betriebsindividuellen und realisierbaren Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis.

Die Beratung muss auf die finanziellen, personellen und organisatorischen Möglichkeiten des beratenen Unternehmens ausgerichtet sein, um eine realisierbare Umsetzung zu gewährleisten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form einer einmaligen Finanzierung der Beratungskosten, anteilig bis zu einer Höhe von 70 Prozent der gesamten Kosten. Die Fördersumme einzelner Beratungen richtet sich nach dem im Antrag dargelegten Bedarf. Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 40.000 € je Unternehmen. Teil des Antrags können auch mehrere in sich abgeschlossene Beratungen sein.

Bitte beachtet schon in der Planung auf einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit den Mitteln.

Wann und wo kann der Antrag gestellt werden?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Beantragung erfolgt über das Förderportal der LFM NRW. Das Portal ist unter dem Link https://foerderungen.medienanstalt-nrw.de/ aufrufbar. Für die Beantragung ist die erfolgreiche Registrierung im Förderportal der LFM NRW erforderlich.

Ihr habt auch ein Förderprogramm zur Umsetzung von Projekten ausgeschrieben. Dürfen wir uns nur auf ein Programm bewerben?

Eine Bewerbung auf beide Fördermaßnahmen ist möglich. Bitte beachtet, dass ihr jeweils einen eigenen Antrag stellen müsst.

Muss schon feststehen, wer die Beratung durchführt?

Ja, im besten Fall habt ihr bereits eine Auswahl getroffen, die ihr im Antrag nachvollziehbar begründen solltet. Sehr gerne unterstützen wir bei der Auswahl geeigneter Berater*innen oder beratender Organisationen. Bitte stellt einen transparenten Auswahlprozess sicher, maßgeblich für die Entscheidung sind einschlägige Referenzen und nachgewiesene Expertise/Beratungserfahrung im relevanten Themenfeld.

Was ist, wenn sich der Beratungsgegenstand und/oder das Ziel der Beratung während der Förderlaufzeit verändert?

Sobald sich Änderungen zum Antrag ergeben, solltet ihr uns darüber informieren. Solange Ihr das Ziel einer Strategieentwicklung und den Themenschwerpunkt KI und Prozessautomatisierung nicht aus den Augen verliert, können wir über alles reden.

Wie entscheidet ihr, wer die Förderung bekommt?

Ein mit unabhängigen Expertinnen und Experten besetzter Beirat, der alle Bewerbungen sichtet, empfiehlt Anfang Juli 2024 welche Projekte gefördert werden.

Entscheidend sind die Qualifikation und Motivation der Bewerber*innen, die Qualität und Überzeugungskraft des Projekts, das Innovationspotential sowie der Mehrwert für den Medienstandort NRW.

Welche Anforderungen gibt es an den Beratungsbericht?

Das beratene Unternehmen benötigt neben der am Beratungsauftrag orientierten Analyse überzeugende, betriebsbezogene und vor allem realisierbare Verbesserungsvorschläge zur Lösung seiner Probleme und Hinweise dazu, wie diese Vorschläge umgesetzt werden sollen.

Der Bericht muss demzufolge mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Unternehmensdaten
  • Erläuterungen zum Beratungsauftrag
  • Analyse der Ist-Situation
  • Erläuterungen zum Vorgehen unter Beifügung entsprechender Unterlagen sowie
  • eine Darstellung des detaillierten Maßnahmenplans zur Überwindung von ermittelten Schwachstellen inklusive der Benennung von konkreten Handlungsempfehlungen und betriebsindividueller Anleitungen, wie diese Empfehlungen in den betrieblichen Alltag umgesetzt werden können.

Der Bericht muss alle in der Beratung behandelten Themen beinhalten und nachvollziehbare Output- und Erfolgsindikatoren umfassen; ein reiner Tätigkeitsnachweis ist nicht ausreichend. Der Bericht ist natürlich in erster Linie für Euch und dient bei uns ausschließlich der Förderdokumentation und wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Die Ausschreibungen zum Download

Porträt von Dunja Schnäbelin

Deine Ansprechpartnerin

Ansonsten melde dich mit deinen Fragen zur konkreten Aufgabenstellung gerne direkt bei Dunja Schnäbelin. Bei Fragen zum Förderportal steht das Team „Vergabe und Zuwendungen“ unter foerderungen@medienanstalt-nrw.de gerne zur Verfügung.

Wir möchten alle Interessierten für eine optimale Beratung zu frühzeitiger Kontaktaufnahme ermutigen – von der Frage, ob ein Projekt zur Förderausschreibung passt, bis hin zu konkreten Unterlagen.

 

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