Tipps für Selbständige: Steuern, Versicherung und Vorsorge
„Ich mache mich selbstständig“ – das ist schnell gesagt, aber gar nicht so einfach getan. Denn vor allem zu Beginn droht einiges an Bürokratie, etwa wenn es um Versicherungen und Steuern geht. Zum anderen muss man einiges an Zeit, Schweiß und Barem investieren, bis sich von der Selbstständigkeit richtig gut leben lässt.
Jedes Unternehmen braucht eine Mindestausstattung. Bei freiberuflichen Journalisten ist das allerdings nicht viel: ein leistungsfähiger Computer oder auch nur ein Laptop, schneller Internetzugang und eine professionell gestaltete Homepage mit passender E-Mail-Adresse reichen im Prinzip schon aus. Je nachdem braucht man noch eine Kamera oder ein Aufnahmegerät – allerdings können gute Smartphones diese Aufgaben auch bereits übernehmen. Nach oben sind der Ausstattung keine Grenzen gesetzt: ein Stativ, ein gutes Mikrofon, spezielle Software – es gibt viel, was die Arbeit erleichtert. Aber: Man muss nicht alles auf einmal haben.
Als Selbstständiger reicht es jedoch nicht, über die passende Ausstattung nachzudenken. Mindestens genauso wichtig ist es, das Leben abzusichern. Denn wer krank wird, hat Honorarausfall, und im Alter gibt es ohne die entsprechende Vorsorge keine gesetzliche Rente. Es schadet also gewiss nicht, in eigener Sache zu recherchieren, welche Möglichkeiten der Absicherung bestehen – und welche man wahrnehmen möchte.
Gesundheit, Rente und Pflege: Fürs Alter vorsorgen
Selbstständige Journalisten können sich über die Künstlersozialkasse (KSK) kranken- und pflegeversichern. Die Voraussetzungen für eine derartige Versicherung sind auf der Seite der KSK aufgeführt. Über die KSK zahlt man außerdem in die gesetzliche Rentenversicherung ein, so dass dort Versicherte im Alter nicht ganz mittellos dastehen werden. Allerdings wird die Höhe der Rente vermutlich nicht zum Leben reichen. Das heißt, auch KSK-Versicherte sollten privat Geld zurücklegen. Je früher man anfängt, desto besser. KSK-Versicherte können übrigens auch eine Riester-Rente abschließen. Nähere Info dazu liefert ein kostenpflichtiges Dossier der Stiftung Warentest.
Ein weiterer Baustein für die Altersvorsorge kann eine private Rentenversicherung über das Presseversorgungswerk sein. Hinter dieser Versorgungseinrichtung stehen der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Deutsche Journalistenverband und die deutsche Journalistenunion in Verdi. Die Gesellschafter verzichten auf ihre Dividenden. So können sich die Produkte gut am Markt behaupten, obwohl der Garantiezins in der Branche in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken ist.
Unfall und Krankheit richtig absichern
Besonders wer beruflich viel unterwegs ist, solltet sich außerdem über die Verwaltungsberufsgenossenschaft gegen Arbeits- und Wegeunfälle versichern. Vorteil: Hat der dort Versicherte auf dem Weg zu einem Kunden einen Unfall, zahlt die Versicherung zum Beispiel für den Krankenhausaufenthalt und gegebenenfalls für die anschließende Physiotherapie. Zusätzlich können Mitglieder an den Weiterbildungsseminaren teilnehmen. Die Berufsgenossenschaft hat Zeit- und Stressmanagementseminare im Angebot und vieles mehr. Für Bild- und Rundfunkjournalisten kann der richtige Ansprechpartner übrigens die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse sein (kurz: BG ETEM).
Auch eine Krankentagegeldversicherung ist wichtig. Denn wer krank ist, hat einen finanziellen Totalausfall. Man muss hohe Rücklagen haben, um ohne diese Versicherung vier oder fünf Wochen oder auch länger ohne Einnahmen überbrücken zu können.
Berufsunfähigkeit und Lebensversicherung: für die Familie
Mit einer Risikolebensversicherung sichert man seine Familie für den Todesfall ab. Sie kann auch sinnvoll sein, wenn man eine Immobilie gekauft hat, und die Kreditsumme für den Fall des Falles absichern möchte. Denn die Police zahlt im Todesfall die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen oder den Kreditgeber.
Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig – wenn auch teuer. Denn wer eines Tages nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, steht ohne Einkommen da. Bevor man eine solche Versicherung abschließt, sollte man sich gut beraten lassen – am besten von einem unabhängigen Versicherungsmakler.
Haftpflicht: Versicherungen für den Betrieb
Auch als Journalist kann man haftbar werden. Beispiel: Man ist zum Interview bei einem Gesprächspartner, stolpert über die Türschwelle und wirft dabei eine kostbare Vase um. Die Privathaftpflicht zahlt dann nicht. Wohl aber die Betriebshaftpflicht. Sie kann mit einer Privathaftpflicht gekoppelt werden.
Dann gibt es noch eine Vermögensschadenhaftpflicht. Sie ist sinnvoll, wenn man als Externer beispielsweise Chefredakteur für ein Magazin ist. Denn es kann passieren, dass der Journalist krankheitsbedingt ausfällt, das Magazin nicht rechtzeitig erscheinen kann und Abonnenten abspringen. Das kann teuer werden.
Eine Geräteversicherung lohnt sich nur dann, wenn man eine teure technische Ausstattung hat. Aber: Die Versicherungen, die man beim Kauf der Geräte häufig angeboten bekommt, sind oft nicht sinnvoll. Achtung! Wer zuhause arbeitet, kann die Geräte nicht mehr über die Hausratversicherung schützen. Es gibt aber spezielle Versicherungen fürs Büro.
Buchhaltung, Finanzamt und Steuern
Für freie Journalisten gelten wie für alle Unternehmer die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Dementsprechend müssen freie Journalisten mit einer entsprechenden Software die Buchhaltung machen. Falls man sich das zutraut, ist auch eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung sowie die Umsatzsteuererklärung kein Hexenwerk.
Wer sich damit nicht auseinandersetzen möchte, kommt an einem Steuerberater nicht vorbei. Was der Steuerberater allerdings nicht abnehmen kann: Man muss regelmäßig Steuern ans Finanzamt überweisen. Das geht natürlich nur, wenn die entsprechenden Summen zurückgelegt sind. Es empfiehlt sich, dafür ein Tagesgeldkonto einzurichten, und monatlich die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer sowie den Steueranteil vom Honorar dort zurückzulegen.