Wir möchten Euch daher einen Überblick darüber geben, wo Ihr für Euch und Euer Unternehmen finanzielle Unterstützung beantragen und Beratung zum Umgang mit der Krise erhalten könnt:
Direktzuschüsse für Kleinunternehmen und Soloselbstständige (Bund)
- Bis zu 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Bis zu 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden.
- Wenn der Vermieter die Miete um 20% reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden
Mehr dazu unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Bilder/Wirtschaft/Corona-Grafik/corona-infografiken-06.html
Anträge werden von den Ländern bearbeitet. In NRW können Anträge online gestellt werden unter: https://soforthilfe-corona.nrw.de/
KfW-Kredite für Unternehmen jeder Größe (Bund)
Übernahme von bis zu 90% des Haftungsrisikos für Betriebsmittelkredite von Hausbanken:
- Darlehensobergrenzen liegt bei 1 Mrd. Euro
- Kredithöchsbeträge jedoch begrenzt auf: 25% des Jahresumsatz 2019; oder das doppelte der Lohnkosten 2019; oder den aktuellen Finanzierungsbedarf der nächsten 18 Monate für kleine und mittlere Unternehmen, bzw. 12 Monate für große Unternehmen; oder 50% der Gesamtverschuldung des Unternehmens.
- Zugriff auf die KfW-Kredite über die eigenen Hausbanken
Mehr dazu unter: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Vorbereitung eines Antrags für die Hausbank: https://corona.kfw.de/
Kurzarbeitergeld für Unternehmen (Bund)
Beantragung von Kurzarbeitergeld für Unternehmen, die von Lieferengpässen oder Umsatzrückgängen betroffen sind.
- Kurzarbeitergeld auch für Kleinstbetriebe mit nur einem oder zwei Beschäftigten möglich
- Beantragung von Kurzarbeitergeld bereits möglich, wenn 10% der Belegschaft betroffen ist
- Erstattung von anfallenden Sozialversicherungsbeiträgen für ausgefallene Arbeitsstunden
Mehr dazu unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Anträge können online gestellt werden unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Bürgschaften für Unternehmen mit tragfähigen Geschäftsmodelle (Bund)
Bürgschaften für Betriebsmittel:
- Bearbeitung durch Bürgschaftsbanken bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro
- Darüber hinaus sind die Länder bzw. Förderinstitute zuständig
- Ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro beteiligt sich der Bund in strukturschwachen Regionen am Bürgschaftsobligio im Verhältnis 50:50
- Außerhalb strukturschwacher Regionen beteiligt sich Bund an Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro und einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent
Mehr dazu unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Steuerstundung für Unternehmen (Bund)
Steuerliche Hilfsmaßnahmen für alle Unternehmen, die von der Corona Pandemie betroffen sind
- Möglichkeit der Steuerstundung von Einkommens-, Körperschafts- sowie Umsatzsteuer. Antragstellung bis 31.12.2020
- Möglichkeit der Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen der Einkommens-, Köperschafts- sowie Gewerbesteuer
- Verzicht auf Vollstreckung der überfälligen Steuerschulden bis Ende des Jahres
Mehr dazu unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Unternehmen, deren Bestand für den Standort Deutschland / den Arbeitsmarkt erhebliche Bedeutung hat (Bund)
Gilt auch für systemrelevante kleinere Unternehmen und Unternehmen im Bereich kritischer Infrastruktur, besteht aus:
- 400 Mrd. Euro Staatsgarantien für Verbindlichkeiten
- 100 Mrd. Euro für direkte staatliche Beteiligungen
- 100 Mrd. Euro für Refinanzierung durch die KfW
Mehr dazu unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Zahlungsaufschub für Kleinstunternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher (Bund)
Für bedeutsame Dauerschuldverhältnisse wird die Möglichkeit einer Leistungsverweigerung geschaffen, wenn Betroffene krisenbedingt ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können.
- Gilt für alle bedeutsamen Verträge die vor dem 08.03.2020 geschlossen wurden
- Zahlungspflichten aus Verbraucherdarlehensverträgen, die bis zum 30.06.2020 fällig werden, sollen um drei Monate gestundet werden
- Gesetzesentwurf am 27.03.2020 vom Kabinett verabschiedet. Dieser muss zusätzlich vom Bundestag angenommen werden, was voraussichtlich in den nächsten Tagen geschieht
Mehr dazu unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/022320_GE_Corona.html
Mehr dazu unter: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Downloads/032320_FAQ_Schutz-Zahlungsverzug.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Insolvenzverfahren für Unternehmen (Bund)
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Betriebe, die wirtschaftlichen Schaden durch die Corona-Pandemie erlitten haben
- Antragspflicht soll bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden und kann bis zum 31.03.2021 verlängert werden
- Gesetzesentwurf am 27.03.2020 vom Kabinett verabschiedet. Dieser muss zusätzlich vom Bundestag angenommen werden, was voraussichtlich in den nächsten Tagen geschieht.
Mehr dazu unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/022320_GE_Corona.html
Grundsicherung für alle (Bund)
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung (ALG II)
- Bei Neuantrag auf Grundsicherung zwischen 01.03.-30.06.20 entfällt Vermögensprüfung
- Anerkennung der vollen Wohn- und Heizkosten in den ersten 6 Monaten der Grundsicherung
- Bei Neuanträgen für Kinderzuschlag nur noch das Gehalt des letzten Monats relevant, anstatt der letzten 6 Monate
Mehr dazu unter: https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
Anträge sind formlos per E-Mail, Post oder telefonisch einzureichen. Vorlagen unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529
ERP-Gründerkredit Startgeld für kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler (Bund)
Maximal 30.000€ für Betriebsmittel (Gesamtfremdkapitalbedarf max. 100.000€):
- Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 10 Millionen Euro; Höchstens fünf Jahre Bestehen
- Laufzeit maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
- Sicherheiten: Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank
Mehr dazu unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Staatliche Hilfen für Freischaffende (Bund)
§56 des Infektionsschutzgesetzes:
- Mit COVID-19 Infizierte haben Anspruch auf Erstattung des entfallenen Honorars (Berechnungsgrundlage: durchschnittliches Einkommen der vorherigen 12 Monate).
- Außerdem: Übernahme laufender Betriebskosten, nach sechs Wochen Entschädigung in Höhe des Krankengelds
Mehr dazu unter: https://uebermedien.de/47459/corona-krise-welche-hilfen-freie-journalisten-beanspruchen-koennen/
Mehr dazu unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
Maßnahmenpaket für Film- und Medienbranche (Bundes- und Länderförderer)
Umfangreiches Hilfsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 15 Mio.€
- Hilfsprogramm tritt sofort in Kraft
- Umfasst Maßnahmen im Bereich Produktion, Verleih und Kino
Mehr dazu unter: http://www.filmstiftung.de/wp-content/uploads/2020/03/Corona-Krise_Bundes-und-L%C3%A4ndererf%C3%B6rderer-starten-Hilfsprogramm-f%C3%BCr-die-Film-und-Medienbranche_Anhang.pdf
Aufstockung des Sofortprogramms des Bundes für Unternehmen bis 50 Beschäftigte (Land NRW)
Zuschüsse in maximaler Höhe von 25.000€
- Das Land NRW stockt die Sofortmaßnahmen des Bundes auf und erweitert deren Schutzbereich auf Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten
Mehr dazu unter: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-nrw-ergaenzt-zuschuesse-des-bundes-um
Mehr dazu unter: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Anträge online einreichbar unter: https://soforthilfe-corona.nrw.de/
Kurzarbeitergeld für Firmen (Land NRW)
Ausgleich über Kurzarbeitergeld (KUG) möglich:
- Arbeitsausfälle, die aufgrund oder in Folge des Corona-Virus eintreten, beruhen auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Gründen (im Sinne des §96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III)
- Ausgleich mit Hilfe des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes ist möglich
- Anteil an Beschäftigten, die von Entgeltausfall mindestens betroffen sein müssen, wurde auf 10% gesenkt
- Geltung rückwirkend ab dem 01.03.2020 bis voraussichtlich 31.12.2020
Mehr dazu unter: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Anträge können online gestellt werden unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Entschädigung für Quarantäne für Unternehmen (Land NRW)
Steuerstundungen für Unternehmen (Land NRW)
Auf Antrag zinslose Steuerstundungen und Herabsetzung von Vorauszahlungen:
- ab sofort steht ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung
- zinslose Stundung der fälligen oder fällig werdenden Steuern (Einkommen-/Körperschaft- & Umsatzsteuer)
- Absenkung der Steuervorauszahlungen bei Einkommen- & Körperschaftssteuer sowie auch bei Gewerbesteuer (nachträgliche Herabsetzung ist bei vernünftiger Begründung möglich)
- Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich Erlass von Säumniszuschlägen
- Anträge sind beim jeweils zuständigen Finanzamt zu stellen
Mehr dazu unter: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-nrw-ergaenzt-zuschuesse-des-bundes-um
Mehr dazu unter: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Bürgschaften für Unternehmen (Land NRW)
Bürgschaftsbank NRW und Landesbürgschaftsprogramm stehen bereit, um Kredite zu besichern:
- bis zu 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen (Bürgschaftsbank NRW)
- ab 2,5 Mio. Euro (Landesbürgschatfsprogramm)
- Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft
Mehr dazu unter: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-nrw-ergaenzt-zuschuesse-des-bundes-um
Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler (Land NRW)
Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro:
- Mittels eines einfachen Formular bei den zuständigen Bezirksregierungen zu beantragen
- Muss später nicht zurück gezahlt werden
- Antragsfrist: 31. Mai 2020
Mehr dazu unter: https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
Anträge sind bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen zu stellen. Adressen finden sich im folgenden Antrag: https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf
Verfahrenserleichterungen bei Förderungen für Freischaffende (Land NRW)
Bereits bewilligte bzw. in Prüfung befindliche Förderungen (Stichtag: 15. März 2020) werden in jedem Falle ausgezahlt:
- Auch, wenn Veranstaltungen und Projekte aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen
- Zusätzliche Ausnahmeregelungen: Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, können als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die übliche zwei-Monats-Frist gelockert werden
Mehr dazu unter: https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus
Beteiligungskapital für Kleinunternehmer, Gründungen und spezielle Zielgruppen (Land NRW)
Mikromezzaninfonds Deutschland kann ohne Einschaltung der Hausbank und ihne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen
Mehr dazu unter: https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-nrw-ergaenzt-zuschuesse-des-bundes-um
Mit den aufgeführten Informationen erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir werden die Übersicht in unregelmäßigen Abständen aktualisieren. Meldet euch gern mit Korrekturen oder Ergänzungen, die nehmen wir gerne auf!
Außerdem möchten wir bei Rückfragen, die sich in dieser Krisenzeit ergeben, zur Verfügung stehen.
Bitte wendet Euch dazu direkt an unseren Kollegen Morten Allmann, der alle Anfragen entgegen nimmt:
Morten Allmann: 0173/2363164
E-Mail: morten.allmann@medienanstalt-nrw.de